Allgemeine Geschäftsbedingungen

der F2 ARIG-IT Sebnitz GmbH

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§ 1 ​Geltung der Bedingungen

(1)      Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen.

(2)      Abweichungen von diesen Bedingungen sind durch Einzelvertrag möglich.

(3)      Verträge bedürfen der Schriftform.


§ 2 ​Begriffsbestimmungen

(1)      ARIG-IT bezeichnet die die F2 ARIG-IT Sebnitz GmbH

(2)      Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, die in eine Rechtsbeziehung mit der ARIG-IT tritt.

(3)      Werktage sind Montag bis Freitag

(4)      Werkstunden sind Zeitstunden während der Geschäftszeiten.

(5)      Geschäftszeiten sind an Werktagen von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

(6)      Reaktionszeit ist die Zeit, die zwischen der Aufnahme einer Meldung über Systemstörungen in das Ticketsystem der ARIG-IT
​und der ersten Leistung der ARIG-IT zur Störungsbeseitigung innerhalb der Geschäftszeiten verstreicht.


§ 3 ​Angebote

(1)      Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst nach unserer schriftlichen Bestätigung als angenommen.

(2)      Die Gültigkeit von Angeboten beträgt, sofern nichts anderes angegeben, 14 Werktage.


§ 4 ​Leistungserbringung

(1)      Unsere Leistungen können an den Betriebsstätten des Kunden, fernmündlich, fernschriftlich oder durch Fernwartung erbracht werden.
  ​Die Wahl der Leistungsform obliegt der ARIG-IT. Der Kunde hat kein Anspruch auf eine bestimmte Form der Leistungserbringung.

(2)      Ein Anspruch auf Leistungen auf Grundlage von geschlossenen Verträgen besteht grundsätzlich nur während unserer Geschäftszeiten.
  ​Eine Leistungserbringung außerhalb dieser Zeiten erfordert in jedem Fall die gesonderte Beauftragung des Kunden und unterliegt dem
​Zustimmungs-vorbehalt der ARIG-IT.

(3)      Unsere Reaktionszeit im Rahmen von geschlossenen Verträgen beträgt 8 Werkstunden ab Ticketeröffnung durch den Kunden.

(4)      Geschlossene Wartungsverträge gewährleisten die Beseitigung von Störungen, nicht aber die unterbrechungsfreie Betriebsbereitschaft
  ​der Systeme.

(5)      Leistungen werden gemäß der, durch den Kunden durchgeführten Beauftragung, erbracht. Mehraufwand durch Fehlleistungen in Folge
  ​einer ungenügenden Dokumentation der Beauftragung (Pflichtenheft) gehen zu Lasten des Kunden.

(6)      Eine Beratungs- oder Hinweispflicht der ARIG-IT über den Auftragsumfang hinaus besteht nicht.


§ 5 ​Entgelte und Abrechnungen

(1)      Das Entgelt für die Installation, Wartung und den Anwendersupport von Standardsoftware beträgt 105,- € pro Zeitstunde
​(Allgemeiner Stundensatz).

(2)      Das Entgelt für andere als in Absatz 1 genannte Leistungen beträgt 140,- € pro Zeitstunde (Erweiterter Stundensatz).

(3)      Leistungen außerhalb der Geschäftszeiten werden Montag bis Freitag mit einem Aufschlag von 25% und Samstag bis Sonntag
​und an gesetzlichen Feiertagen mit einem Aufschlag von 50% abgerechnet.

(4)      Die Erfassung und Abrechnung der Leistungszeiten erfolgt auf Basis von angefangenen 15 Minuten.

(5)      Fahrzeiten zählen zum Hauptauftrag und werden gemäß den hierfür gültigen Regelungen abgerechnet.

(6)      Genannte Entgelte verstehen sich grundsätzlich zzgl. Umsatzsteuer.


§ 6 ​Mitwirkungspflichten des Kunden

(1)      Auftretende Fehler und Störungen meldet der hierfür berechtigte Vertreter des Kunden an die ARIG-IT. Bei der Fehlerbeseitigung
​beachtet der Kunde die Hinweise und Anweisungen der ARIG-IT.

(2)      Die ARIG-IT erhält die zur Erfüllung von Aufträgen notwendigen Zutritt-, Zugang- und Zugriffsrechte für Geräte, Zusatzeinrichtungen
  ​und Softwareprodukte des Kunden.

(3)      Der Kunde stellt die zur Erfüllung von Aufträgen benötigte sonstigen Einrichtungen, wie zum Beispiel Telefonverbindungen,
​PC-Arbeitsplatz, Internetanschluss, funktionsbereit und im angemessenen Umfang kostenlos zur Verfügung.

(4)      Der Kunde hat insbesondere folgende allgemeine Mitwirkungsleistungen zu erbringen:

​a)       Bereitstellung einer geeigneten Fernwartungsmöglichkeit

​b)       Dokumentation von Fehlermeldungen und -zuständen

​c)        Inbetriebnahme von Ersatzgeräten nach Anweisungen des Anbieters

​d)       selbständige Erstellung geeigneter Sicherheitskopien

​e)       Selbständige Anzeige von Änderungen gegenüber bestehender System- und Prozessdokumentationen


§ 7 ​Datenerfassung

(1)      Zur Durchführung der Leistungen ist die ARIG-IT berechtigt Daten über die Leistungsbeziehung zum Kunden zu elektronisch zu erfassen,
  ​zu verarbeiten und zu speichern. Dies betrifft insbesondere Zeiten, Leistungsorte, Leistungsarten, Leistungsinhalte und Personen.

(2)      Zum Nachweis erbrachter Leistungen ist die ARIG-IT berechtigt, Fotodokumentationen, Sprach- oder Videoaufzeichnungen anzufertigen.


§ 8 ​Kulanz

(1)      Kulanzleistungen liegen im Ermessen der ARIG-IT.

(2)      Kulanzleistungen erfolgen ohne Anerkennung von Rechtsansprüchen.


§ 9 ​Schäden und Haftung

(1)      Die ARIG-IT haftet für keinerlei durch ihre Leistungen verursachte Schäden, insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden.

(2)      Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie bei Schäden an Leib, Leben oder Körper einer Person bleibt unberührt.


§ 10 ​Zahlungsbedingungen

(1)      Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungslegung ohne Abzug auf das auf der Rechnung genannte
​Geschäftskonto zu leisten.


§ 11 ​Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1)      Erfüllungsort ist Sebnitz

(2)      Gerichtsstand ist Dresden